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Investitions-Booster 2025: Jetzt clever in neue Betriebsausstattung investieren
Seit dem 1. Juli 2025 fördert die Bundesregierung Investitionen in moderne Betriebsausstattung mit einem attraktiven Abschreibungsmodell.
Unternehmen können Anschaffungen jetzt degressiv mit bis zu 30 % pro Jahr steuerlich geltend machen.
Ein echter Vorteil für alle, die ihre Ausstattung auf den neuesten Stand bringen möchten.
Profitieren Sie von dieser Chance und investieren Sie in hochwertige Betriebseinrichtungen, Regalsysteme, Büromöbel oder Spindsysteme.
Wann können Sie die 30% Abschreibung nutzen?
Betriebliche Nutzung
Sie investieren in Ausstattung, die überwiegend für betriebliche Zwecke eingesetzt wird.
Bewegliches Wirtschaftsgut
Ihr Investitionsobjekt ist ein bewegliches Anlagegut.
Kein Gebäude oder Grundstück und wird zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt.
Bilanzierung
Ihr Unternehmen erstellt eine Bilanz (pflichtig oder freiwillig) und nutzt die reguläre Absetzung für Abnutzung (AfA) gemäß § 7 EStG.
Jetzt Investitionsmöglichkeiten entdecken
Kostenlose Beratung: 0800-070488
Mo. - Do. 7.00 - 18.00 Uhr und Fr. 7.00 - 17.00 Uhr
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