CHECKLISTE FÜR IHRE SICHERHEITSKENNZEICHNUNG
SICHERHEITSKENNZEICHNUNG UMSTELLEN? JA! – ABER WIE?
Verantwortliche für Arbeitssicherheit stehen momentan vor vielen Änderungen und Aufgaben. Denn die international festgelegte Vorschrift aus der ISO 7010 zieht auch Änderungen für die deutschen Vorschriften und Normen mit sich, sodass Sicherheitskennzeichnungen einer Prüfung zu unterziehen sind.
Derzeit besteht noch eine Ausnahmemöglichkeit. Das bedeutet, dass Sie vorhandene Sicherheitszeichen in Ihren Arbeitsstätten beibehalten können. Dafür ist jedoch die Durchführung einer Gefährdungsanalyse sowie eine ausreichende Begründung notwendig. (siehe GMBl vom 13. März 2013, S. 334)
Der neue Standard für Sicherheitszeichen wird sich in allen Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen zukünftig etablieren, denn die Welt hat sich mit der ISO 7010, Europa mit der EN ISO 7010 und Deutschland mit der DIN EN ISO 7010/ASR A1.3 für einheitliche Zeichen entschieden. Somit kann gesagt werden, dass die Ausnahmemöglichkeit nur eine vorübergehende und keine andauernde Lösung ist.
Durch eine einheitliche Sicherheitskennzeichnung in allen Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen europäischer Länder kann die Sicherheit gesteigert werden.
1. PRÜFUNGSRELEVANTE VORSCHRIFTEN UND NORMEN
Zur Überprüfung der vorhandenen Sicherheitskennzeichnung sind folgende Regelungen und Normen heranzuziehen:
DIN EN ISO 7010:2012-10
Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen
Registrierte Sicherheitszeichen (ISO 7010:2011); Deutsche Fassung
EN ISO 7010:2012 = international abgestimmte Sicherheitszeichen
sowie deren Ergänzungen:
DIN EN ISO 7010/A1:2014-05
DIN EN ISO 7010/A2:2014-05
DIN EN ISO 7010/A3:2014-05
DIN EN ISO 7010/A4:2014-12
DIN EN ISO 7010/A5:2015-04
DIN EN ISO 7010/A6:2016-05-Entwurf
DIN 4844-2:2012-12
Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2:
Registrierte Sicherheitszeichen = nationale Sicherheitszeichen + Wassersicherheitszeichen.
ASR A1.3 – Technische Regel für Arbeitsstätten
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung = alle Sicherheitszeichen der Richtlinie 92/58 EWG sowie eine Auswahl an zusätzlichen für Arbeitsstätten bedeutsamen Sicherheitszeichen, alle in den Ausführungen nach DIN EN ISO 7010 + DIN 4844-2.
2. GRUNDSÄTZE DER PRÜFUNG BEI UMSTELLUNG
– neue Sicherheitszeichen sind – falls erforderlich – einzusetzen
– neue Varianten alter Sicherheitszeichen sind auszutauschen, sofern die veränderte Symbolik deutliche Abweichungen enthält.
Hinsichtlich des Austausches von Sicherheitszeichen verweist die zusätzliche Bekanntmachung des BMAS zur ASR A1.3 insbesondere auf diese Zeichen:
VORTEILE NACH UMSTELLUNG DER SICHERHEITSKENNZEICHNUNG NACH ASR A1.3:2013– Kennzeichnung nach dem aktuellen Stand der Technik – Rechtssicherheit durch die Anwendung der ASR A1.3 (Vermutungswirkung) – eindeutige und klare Sicherheitsaussagen für Mitarbeiter, Gäste und Besucher |
NACHTEILE BEI BEIBEHALTUNG DER ALTEN KENNZEICHNUNG– Durchführung einer Gefährdungsanalyse, inkl. Begründung und schriftlicher Dokumentation – doppelte Unterweisung der Beschäftigten, Gäste und Besucher – vom Stand der Technik abweichende Sicherheitskennzeichnung |
Die erstellte Checkliste beinhaltet die für die betriebliche Sicherheitskennzeichnung relevanten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3:2013
DIN EN ISO 7010:2012
DIN EN ISO 7010/A1:2014-05
DIN EN ISO 7010/A2:2014-05
DIN EN ISO 7010/A3:2014-05
DIN EN ISO 7010/A4:2014-12
DIN EN ISO 7010/A5:2015-04
DIN EN ISO 7010/A6:2016-05-Entwurf
DIN 4844-2:2012
und stellt diese den bisherigen Sicherheitszeichen gegenüber.
Unsere Empfehlungen zur Umstellung der Sicherheitskennzeichnung gliedern sich in vier Kategorien:
Schritt 1
Laden Sie sich unsere Checkliste kostenlos herunter und überprüfen Sie, welche Sicherheitszeichen sich in Ihrem Betrieb befinden.
Schritt 2