WEDO robuster Rolltritt aus Stahl
Traglast 150 kg, mit 3 Federrollen, in verschiedenen Farben
Rolltritt
der robuste Elefantenfuß für hohe Ansprüche- Sicherer Stand bei Belastung
- Schlagfest und robust - Gehäuse aus Stahlblech mit Pulverbeschichtung
- Rundum geschützt - Standfläche mit rutschfestem Gummibelag, Unterteil mit Stoßschutz
- Leichter Lauf in jede Richtung durch 3 Federrollen
- Höhe 440 mm, Ø oben/unten 290/435 mm
- Belastbar bis 150 kg
Mal eben auf den Bürostuhl steigen, um den Akten Ordner ganz oben aus dem Schrank zu holen? Das kann schnell mal schiefgehen!
Sicherer geht das mit dem Rolltritt von WEDO.
Mit einem leichten Schubs wird der Elefantenfuß hervorgeholt. Er lässt sich nämlich durch seine kompakte Bauform in der kleinsten Nische, z.B. neben dem Schrank, ganz einfach verstauen. Durch die 3 Federrollen gleitet der Tritthocker leichtgängig und wendig in alle Richtungen, sogar über Teppichboden. Damit ist er blitzschnell an seinem Einsatzort, um Ihnen eine sichere Steighilfe zu sein.
Im Belasteten Zustand sorgt dann der Gummiring am Fuß für einen festen, unverrückbaren Stand. Gleichzeitig dient der Fußring als Rundum-Stoßschutz und schütz sowohl die umliegenden Möbel als auch den Rollhocker selbst. Die große Standfläche ist ebenfalls mit einem rutschsicheren Gummibelag ausgestattet und bietet Ihnen einen gefahrlosen Stand. Der Zwischentritt mit geriffelter Oberfläche auf halber Höhe erleichtert Ihnen bei Bedarf den Aufstieg. Der Rolltritt ist aus Stahlblech gefertigt und trägt Lasten von bis zu 150 kg.
Sicherheit kann sich sehen lassen
Den Rolltritt von WEDO, gibt es in fünf attraktiven Farben. Die Oberfläche ist pulverbeschichtet und dadurch extrem gut gegen Kratzer und Schläge geschützt. Durch das schimmernde Stahlblech kommen die Farben besonders gut zur Geltung und machen den Tritt so auch noch zu einem optischen Hingucker.
Gut zu wissen!
Sicherheits-Vorschriften gelten nicht nur für besonders gefahrengeneigte Tätigkeiten, sondern auch für den vermeintlich sicheren Bürobereich. Die Betriebs-Sicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Unfall-Verhütungsvorschrift "Leitern und Tritte" (GUV-V D 36/GUV-V D36) regeln für alle Betriebe den rechtmäßigen Umgang mit Steighilfen während der Arbeit. So verlangen die Vorschriften u.a., dass Aufstiegshilfen regelmäßig von "befähigten Personen" überprüft werden.